Sie sind hier: > KINDERRECHTE
 
Kinderrechte

Seit 20 Jahren gilt die Übereinkunft der vereinten Nationen über die Rechte von Kindern. Seit 1989 ist diese UN-Kinderrechtskonvention gültig und als eine Art Grundgesetz für Kinder und Jugendliche zu betrachten, das sowohl Versorgungs- und Entwicklungsrechte als auch Schutz- und Mitbestimmungsrechte beinhaltet.

Die Kinderrechtskonvention ist somit auch die Arbeitsgrundlage des Kinderschutzbundes. Dieser hat 1993 entschieden:

„Alles, was wir tun,
soll die Rechte der Kinder in unserem Land Wirklichkeit werden lassen.
Dazu verpflichten wir uns!“