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Kinderrechte
Seit 20 Jahren gilt die Übereinkunft der vereinten Nationen
über die Rechte von Kindern. Seit 1989 ist diese UN-Kinderrechtskonvention
gültig und als eine Art Grundgesetz für Kinder und Jugendliche zu betrachten, das sowohl Versorgungs- und Entwicklungsrechte
als auch Schutz- und Mitbestimmungsrechte beinhaltet.
Die Kinderrechtskonvention ist somit auch die Arbeitsgrundlage des Kinderschutzbundes.
Dieser hat 1993 entschieden:
„Alles,
was wir tun, soll die Rechte der Kinder in unserem
Land Wirklichkeit werden lassen. Dazu verpflichten
wir uns!“ |