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UN-Kinderrechtskonvention
Jedes Kind hat Rechte – auf Vieles!
Dieses ist in dem Menschenrechtsabkommen für Kinder
- der UN-Konvention über die Rechte des Kindes
- festgelegt.
Seit 1989 gibt es die Kinderrechtekonvention, und
nur zwei Länder der Welt haben bisher nicht unterschrieben,
dass sie Kinderrechte durchsetzen wollen. In Deutschland
gilt die Konvention seit 1992:
- Alle Kinder müssen gleich behandelt werden
- Mädchen und Jungen, arme und reiche, weiße
und schwarze, Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen
- Politiker und Verwaltungen müssen bei allen
Entscheidungen prüfen, ob diese gut für
Kinder sind - in ihrem eigenen Land und weltweit
- Kinder müssen bei allen Angelegenheiten,
die sie betreffen, mitbestimmen können. Das
gilt für neue Spielplätze, in der Familie
und in der Schule. Klar ist, dass alle Rechte genau
da aufhören, wo die Rechte von anderen anfangen
Recht auf Entwicklung heißt
- Jedes Kind soll so gut und gesund wie möglich
leben
- Jedes Kind soll in die Schule gehen können
und lernen, mit anderen Menschen friedlich zusammen
zu leben
- Jedes Kind soll spielen und sich erholen können
- Jedes Kind soll mit seiner Mutter, seinem Vater,
seinen Geschwistern und anderen aus seiner Familie
zusammensein können, auch wenn sie nicht zusammen
wohnen
- Kinder, die in einem fremden Land leben, dürfen
ihre Sprache sprechen
Recht auf Versorgung heißt
- Kein Kind soll arm sein
- Kein Kind soll zu wenig zu essen haben oder schlechtes
Wasser trinken müssen
- Die Eltern kümmern sich um das Kind. Wenn
sie das nicht so gut können, sollen sie Unterstützung
dabei bekommen
- Für alle Kinder muss soziale Sicherheit,
das heißt genügend Geld da sein
Recht auf Schutz heißt
- Kein Kind soll geschlagen, gequält, vernachlässigt
oder sexuell missbraucht werden
- Kein Kind soll durch Kinderarbeit ausgebeutet
werden
- Keinem Kind soll durch grausame Filme im Fernsehen
oder durch Pornographie im Internet geschadet werden
- Kein Kind soll Kindersoldat sein oder im Krieg
leiden müssen
- Kein Kind soll entführt oder verkauft werden
- Kein Kind soll drogenabhängig werden
Recht auf Mitbestimmung heißt
- Kinder dürfen sich zusammentun
- Kinder dürfen ihre Meinung sagen und Erwachsene
müssen zuhören
- Kinder dürfen Privatheit haben
- Kinder müssen gefragt und gehört werden,
wenn es um ihre Angelegenheiten geht
Für einige Kinder gibt es besondere Bestimmungen:
- die aus ihrem Land flüchten mussten
- die eine Behinderung haben
- die keine Eltern haben oder adoptiert sind
- die im Heim leben
- die straffällig geworden sind
Der Kinderschutzbund hat 1993 entschieden: Alles,
was wir tun, soll die Rechte der Kinder in unserem
Land Wirklichkeit werden lassen. Dazu verpflichten
wir uns!
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