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Kinder- und Jugendbeteiligung
Kinder haben neben Schutz, Versorgung und gute Entwicklung
auch das Recht auf Information, Mitbestimmung und
Beteiligung. So sieht es die UN-Konvention von 1989 über die Rechte des Kindes vor,
eine Art weltweites Grundgesetz für Mädchen und Jungen bis zum Alter von 18 Jahren.
Die sogenannten Partizipations- oder Beteiligungsrechte (neben den Überlebens-, Entwicklungs- und Schutzrechten)
richten ein besonderes Augenmerk auf die Meinung von Kindern und
Jugendlichen.
So heißt es beispielsweise in Artikel 12:
"(1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist,
sich eine Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten
frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter
und seiner Reife. (2) Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben,
in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsfragen entweder unmittelbar oder durch einen
Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden."
Aber kennen Kinder überhaupt ihre Rechte? Wissen
sie, dass sie laut dieser Vereinbarung bei allen Angelegenheiten,
die sie betreffen gefragt werden müssten?
Wir sind diesen Fragen nachgegangen und haben in Kooperation mit Schulen
Kinderrechte-Projekte durchgeführt.
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